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Baubericht
Die
Liegenschaft wurde im Jahre 1961 erstellt und enthielt 8 3-Zimmer-Wohnungen. Die
Mieterschaft war teilweise seit Erstellungsbeginn in der Liegenschaft und hatte
im Zuge ihrer persönlichen familiären Situationen neue Wohnungsbedürfnisse.
So wurden von Seiten Mieter Wohnungen mit einfachen baulichen Massnahmen
zusammengelegt. So entstand die Situation, dass sechs Mietparteien acht
Wohnungen bewohnten, wobei die durch die Mieterschaft eingeleiteten
Wohnungstrennungen nicht unbedingt an baulich sinnvollen Orten waren und zudem
überflüssige Nasszellen (Badzimmer und Küchen) vorhanden waren. Nachdem
die Liegenschaft ins Alter kam, wo auch eine Leitungssanierung unumgänglich
war, entschloss sich der Eigentümer, das von den Mietern erstellte Provisorium
als Grundgedanken für eine Neukonzeption der Liegenschaft zu nehmen. So wurden
zwei Wohnungen zusammengelegt, so dass neu nur noch 6 Wohnungen in der
Liegenschaft verblieben (2 grosse 3-Zi-Wgn. / 2 kleine
3-Zi -Wgn. / 2 grosse 4-Zi-Wohnungen). Aufgrund
der Situation, dass jedoch Mieter, welche früher Grosswohnungen hatten,
altersbedingt mittlerweile nicht mehr so viele Zimmer benötigten, war u.a. auch
auf Wunsch der Mieterschaft eine interne Mieterrochade sinnvoll. In persönlichen
Diskussionen wurde diese Neuidee mit den Mietern gemeinsam besprochen und von
denselben auch als sinnvoll angesehen. So ergab sich die Situation, dass mit
einer Ausnahme die Mieter in der Liegenschaft verblieben, jedoch teilweise
intern umzügelten, und so heute wieder eine Wohnungsgrösse haben, welche ihren
Bedürfnissen entspricht. Parallel zu dieser Wohnungsinnenrenovation war auch eine Balkonveränderung vorgesehen. Ursprünglich war geplant, eine Balkonvergrösserung vorzunehmen, um die bestehenden zu kleinen Balkone wohngerecht gestalten zu können. Aufgrund von zonenrechtlichen Bestimmungen war jedoch die reine Vergrösserung des Balkons nicht möglich und somit bestand lediglich eine Vergrösserungsmöglichkeit, wenn statt eines normalen Balkons ein verglaster Balkon eingebaut wird (= nicht isolierter Wintergarten).
Diese
Idee wurde nach reiflicher Ueberlegung durch die Bauherrschaft genehmigt. Auch
die Mieterschaft nahm die entsprechende Veränderung trotz Mietzinsveränderung
wohlwollend zur Kenntnis. Im
Zuge dieser nicht ganz einfachen Situation betreffend Erlangung der
Baubewilligung entschloss sich der Eigentümer, die Bauarbeiten in zwei
Arbeitsetappen vorzunehmen. Die erste Arbeitsetappe betraf den Innenausbau und
die zweite Arbeitsetappe den Anbau der verglasten Balkone. Der
Innenausbau inkl. Grundrissveränderung wurde gemacht, obwohl die Wohnungen
vermietet waren. Mit den Mietern wurden jeweils interne Zügelfahrpläne
erstellt und lediglich eine Mietpartei musste während den Bauarbeiten ins Hotel
ausquartiert werden. Somit
war es möglich, einen speditiven Arbeitsablauf vorzunehmen. In denjenigen
Wohnungen, wo die Grundrissveränderungen minim waren, konnten innert
Wochenfrist die Badzimmer und Küchen umgebaut werden und in der zweiten Woche
die notwendigen Grundrissveränderungen inkl. der damit im Zusammenhang
stehenden Zügelarbeiten gemacht werden. Nach rund zwei Wochen waren diese
Wohnungen somit total umgebaut, wobei der
übliche BfR-seitig vorgegebene Terminfahrplan von einem Nasszellenumbau
innert Wochenfrist einmal mehr eingehalten werden konnte. Die Hauptarbeiten in
den zwei Wohnungen, welche zu Grosswohnungen zusammengelegt wurden, dauerten
rund drei Wochen. Nachdem
der Sommer vorbei war, wurde mit den Bauarbeiten am Balkon begonnen. Diese
Bauarbeiten wurden ebenfalls innerhalb der gesetzten Termine vollbracht. Die Attraktivität der Wohnungen konnte dank dem Einbau dieser „nicht isolierten Wintergärten“ massiv erhöht werden. Auch die Resonanz der Mieter war gegenüber den baulichen Veränderungen sehr positiv und sie schätzen die zusätzlich gewonnene Fläche sehr.
Sämtliche
Bauarbeiten konnten, wenn auch in zwei Lose aufgeteilt, innerhalb der gesetzten
Frist umgebaut werden. Auch die Kosten wurden eingehalten. Der
Umbau darf als gelungen bezeichnet werden, und eine Liegenschaft, welche sich
durch Kleinwohnungen auszeichnete, konnte dank der Weitsichtigkeit der
Bauherrschaft, welche eine zukunftsorientierte Grundrissgestaltung zuliess,
optimiert werden. Ein
besonderer Dank gilt den am Bau beteiligten Bauarbeitern, welche termingerecht
ihre Arbeiten bei guter Qualität vollbracht haben. Ein Dank gilt aber auch der
Mieterschaft, welche die doch teilweise in Anbetracht der Grundrissveränderungen
massiven Arbeiten freudig entgegen nahmen und auch zu aussergewöhnlichen Lösungen
wie z.B. Uebernachten teilweise im Hotel äusserst positiv gestimmt waren. Der
Hauptdank gilt aber der Bauherrschaft, welche mit einer zukunfts-orientierten Spürnase
die bereits langfristig im Besitz befindliche Liegenschaft modernisierte und
somit dieses Vorhaben erst ermöglichte. |