Baubericht

Die Liegenschaft wurde im Jahre 1961 erstellt und enthielt 8 3-Zimmer-Wohnungen.

Vor Jahren schon wurden energietechnische Massnahmen eingeleitet, d.h. die Fassade wurde aussen isoliert und neue Fenster wurden eingebaut.
 

Die Mieterschaft war teilweise seit Erstellungsbeginn in der Liegenschaft und hatte im Zuge ihrer persönlichen familiären Situationen neue Wohnungsbedürfnisse. So wurden von Seiten Mieter Wohnungen mit einfachen baulichen Massnahmen zusammengelegt. So entstand die Situation, dass sechs Mietparteien acht Wohnungen bewohnten, wobei die durch die Mieterschaft eingeleiteten Wohnungstrennungen nicht unbedingt an baulich sinnvollen Orten waren und zudem überflüssige Nasszellen (Badzimmer und Küchen) vorhanden waren.

Nachdem die Liegenschaft ins Alter kam, wo auch eine Leitungssanierung unumgänglich war, entschloss sich der Eigentümer, das von den Mietern erstellte Provisorium als Grundgedanken für eine Neukonzeption der Liegenschaft zu nehmen. So wurden zwei Wohnungen zusammengelegt, so dass neu nur noch 6 Wohnungen in der Liegenschaft verblieben (2 grosse 3-Zi-Wgn. / 2 kleine 3-Zi -Wgn. / 2 grosse 4-Zi-Wohnungen).

Aufgrund der Situation, dass jedoch Mieter, welche früher Grosswohnungen hatten, altersbedingt mittlerweile nicht mehr so viele Zimmer benötigten, war u.a. auch auf Wunsch der Mieterschaft eine interne Mieterrochade sinnvoll. In persönlichen Diskussionen wurde diese Neuidee mit den Mietern gemeinsam besprochen und von denselben auch als sinnvoll angesehen. So ergab sich die Situation, dass mit einer Ausnahme die Mieter in der Liegenschaft verblieben, jedoch teilweise intern umzügelten, und so heute wieder eine Wohnungsgrösse haben, welche ihren Bedürfnissen entspricht.

Parallel zu dieser Wohnungsinnenrenovation war auch eine Balkonveränderung vorgesehen. Ursprünglich war geplant, eine Balkonvergrösserung vorzunehmen, um die bestehenden zu kleinen Balkone wohngerecht gestalten zu können. Aufgrund von zonenrechtlichen Bestimmungen war jedoch die reine Vergrösserung des Balkons nicht möglich und somit bestand lediglich eine Vergrösserungsmöglichkeit, wenn statt eines normalen Balkons ein verglaster Balkon eingebaut wird (= nicht isolierter Wintergarten).  

                     

Diese Idee wurde nach reiflicher Ueberlegung durch die Bauherrschaft genehmigt. Auch die Mieterschaft nahm die entsprechende Veränderung trotz Mietzinsveränderung wohlwollend zur Kenntnis.

Im Zuge dieser nicht ganz einfachen Situation betreffend Erlangung der Baubewilligung entschloss sich der Eigentümer, die Bauarbeiten in zwei Arbeitsetappen vorzunehmen. Die erste Arbeitsetappe betraf den Innenausbau und die zweite Arbeitsetappe den Anbau der verglasten Balkone.

Der Innenausbau inkl. Grundrissveränderung wurde gemacht, obwohl die Wohnungen vermietet waren. Mit den Mietern wurden jeweils interne Zügelfahrpläne erstellt und lediglich eine Mietpartei musste während den Bauarbeiten ins Hotel ausquartiert werden.

Somit war es möglich, einen speditiven Arbeitsablauf vorzunehmen. In denjenigen Wohnungen, wo die Grundrissveränderungen minim waren, konnten innert Wochenfrist die Badzimmer und Küchen umgebaut werden und in der zweiten Woche die notwendigen Grundrissveränderungen inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Zügelarbeiten gemacht werden. Nach rund zwei Wochen waren diese Wohnungen somit total umgebaut, wobei der  übliche BfR-seitig vorgegebene Terminfahrplan von einem Nasszellenumbau innert Wochenfrist einmal mehr eingehalten werden konnte. Die Hauptarbeiten in den zwei Wohnungen, welche zu Grosswohnungen zusammengelegt wurden, dauerten rund drei Wochen.

Nachdem der Sommer vorbei war, wurde mit den Bauarbeiten am Balkon begonnen. Diese Bauarbeiten wurden ebenfalls innerhalb der gesetzten Termine vollbracht.

Die Attraktivität der Wohnungen konnte dank dem Einbau dieser „nicht isolierten Wintergärten“ massiv erhöht werden. Auch die Resonanz der Mieter war gegenüber den baulichen Veränderungen sehr positiv und sie schätzen die zusätzlich gewonnene Fläche sehr.

           

Sämtliche Bauarbeiten konnten, wenn auch in zwei Lose aufgeteilt, innerhalb der gesetzten Frist umgebaut werden. Auch die Kosten wurden eingehalten.

Der Umbau darf als gelungen bezeichnet werden, und eine Liegenschaft, welche sich durch Kleinwohnungen auszeichnete, konnte dank der Weitsichtigkeit der Bauherrschaft, welche eine zukunftsorientierte Grundrissgestaltung zuliess, optimiert werden.

Ein besonderer Dank gilt den am Bau beteiligten Bauarbeitern, welche termingerecht ihre Arbeiten bei guter Qualität vollbracht haben. Ein Dank gilt aber auch der Mieterschaft, welche die doch teilweise in Anbetracht der Grundrissveränderungen massiven Arbeiten freudig entgegen nahmen und auch zu aussergewöhnlichen Lösungen wie z.B. Uebernachten teilweise im Hotel äusserst positiv gestimmt waren. Der Hauptdank gilt aber der Bauherrschaft, welche mit einer zukunfts-orientierten Spürnase die bereits langfristig im Besitz befindliche Liegenschaft modernisierte und somit dieses Vorhaben erst ermöglichte.